Storagewachstum unter Kontrolle

Der Bedarf an Plattenplatz wächst und wächst und es ist kein Ende in Sicht. Immer grössere Dateien und mehr multimedia Formate machen es dem Administrator schwer, seine Speicherressourcen zu planen. Ohne Kontrolle hat er keine Chance. Mit unseren Lösungen können wir Ihnen helfen, die Kontrolle wieder zu erhalten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bedingungen

B. Handel und Vertrieb mit/von Hard- und Software

C. Beratung und Consulting

A. Allgemeine Bedingungen

Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma e7software GmbH liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Firma e7software GmbH und Kunden bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

B. Handel und Vertrieb mit/von Hard- und Software

I.
Angebote und Vertragsabschluß

  1. Angebote sind hinsichtlich Preisen, Lieferterminen und sonstigen Inhalten freibleibend.
  2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen be­dürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch e7software GmbH. Das gleiche gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, Zeichnungsab­bildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Lei­stungsdaten. Diese sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Mitarbeiter im Vertrieb der e7software GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

II.
Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Im Fall wesentlicher Änderung der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle Preise sind Nettopreise, die jeweilige gesetzlich geltende Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben. Kosten für Versandverpackung, Versand, etwaige noch anfallende Zollkosten bei Versand außerhalb Europas und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Alle Zahlungen erfolgen bar, durch Scheck oder Überweisung. Skonto wird nicht gewährt. Zahlungen durch Scheck gelten erst dann als Erfüllung, wenn der Scheckbetrag dem Konto von e7software vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist, sowie zur unwiderruflichen freien Verfügung steht.
  3. e7software GmbH ist berechtigt, bei Nichteinhaltung des auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermins ohne weitere Mahnung Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Falle des Verzugs ist e7software GmbH darüber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder hierfür Vorkasse zu verlangen.
  4. Der Käufer ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder von e7software GmbH unbestrittenen Zahlungsansprüchen aufzurechnen.
  5. Werden bei dem Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder hat der Kunde seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig. In diesem Fall kann e7software GmbH sofort Erfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen erklären oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

III.
Liefermenge

e7software GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

IV.
Versand, Lieferung und Leistungszeit

  1. Die Art der Versandart und des Versandweges liegt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, in der freien Ermessensentscheidung von e7software GmbH.
  2. e7software GmbH ist bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, diese sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie von e7software GmbH schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind.
  3. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die e7software GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse, Kriegswirren und Ähnliches - auch wenn sie bei Lieferanten von e7software GmbH oder deren Zulieferanten eintreten, hat e7software GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen e7software GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der eingetretenen Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Wegen nicht von e7software GmbH zu vertretendem Lieferverzug hat der Käufer kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Minderung.
  5. Bei nicht von e7software GmbH zu vertretendem Lieferverzug, der eine Dauer von länger als drei Monaten überschreitet, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben und stehen den Parteien gegen- und wechselseitig keinerlei Ansprüche zu. Hierauf kann sich der Käufer berufen, wenn er e7software GmbH unverzüglich benachrichtigt.
  6. Sofern e7software GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/3 % für jede vollendete Kalenderwoche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und/oder Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten e7software GmbH. Diese Entschädigung kann erst ausgelöst und vom Kunden/Käufer geltend gemacht werden, wenn e7software GmbH schriftlich oder fernschriftlich vom Kunden/Käufer eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wurde.
  7. e7software GmbH wird von ihrer Leistungsfrist befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrags fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Zulieferant die Lieferung nicht erfüllt hat. In diesem speziellen Fall verpflichtet sich e7software GmbH, ihre Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in angemessener Höhe weiterzugeben.
  8. Ist e7software GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und macht e7software GmbH von diesem Recht Gebrauch, kann Schadenersatz verlangt werden. Verlangt e7software GmbH Schadenersatz, so beträgt dieser 20 % vom Kaufpreis. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn e7software GmbH einen höheren oder der Käufer/Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Dem Käufer/Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die hier geltend gemachte Pauschale ist.

V.
Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer/Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport oder Versand ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von e7software GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von e7software GmbH oder des Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer/Kunden über.

VI.
Annahmeverzug

Nimmt der Käufer/Kunde die Ware/Leistung nicht ab oder unterlässt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraums, so ist e7software GmbH berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von drei Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

VII.
Kundendaten

Der Speicherung der kundenbezogenen Daten wird seitens des Käufers/Kunden zugestimmt und gilt somit als vereinbart.

VIII.
Untersuchungspflicht und Mängelrügen

  1. Der Käufer/Kunde hat bei Empfang der Ware die Verpackung sorgfältig auf Beschädigungen zu untersuchen und diese gegebenenfalls auf der Annahmequittung der Auslieferfirma zu vermerken, da sonst keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
  2. Kann die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Ware durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen, hat der Käufer/Kunde entsprechende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen anzuzeigen.
  3. Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind e7software GmbH unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware beim Käufer/Kunden schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen.
  4. Bei verdeckten Mängeln gelten die selben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen.
  5. Ein Zurückweisen der gelieferten Ware ist nicht statthaft. Der Käufer/Kunde hat bei Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferung lediglich Anspruch auf Nachlieferung. Ansprüche auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Bei Teillieferungen gelten diese vorstehenden Bestimmungen jeweils von Zeitpunkt der Teillieferung ab.

IX.
Gewährleistung

  1. e7software GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Käufers/Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Käufer/Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
  2. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wenn das Produkt durch den Käufer/Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Käufer/Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, wenn die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
  3. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von e7software GmbH übertragbar.
  4. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von e7software GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist e7software GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt e7software GmbH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Käufer/Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dem Kunden/Käufer ist bei fehlgeschlagener Nacherfüllung das Recht auf Minderung vorbehalten
  5. Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Käufers/Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind - auch beim Verbrauchsgüterkauf - ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben ansonsten hiervon unberührt.

X.
Eigentumsvorbehalt

  1. e7software GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller ihr aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer/Kunden zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
  2. Der Käufer/Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware und der aus ihrer Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen, gewöhnlichen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Käufer/Kunde tritt e7software GmbH schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 1.
  3. Der Käufer/Kunde ist zum Einzug der e7software GmbH abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange e7software GmbH diese Ermächtigung nicht schriftlich widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer/Kunde seine Zahlungen einstellt.
  4. Der Käufer/Kunde hat auf Verlangen von e7software GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an e7software GmbH abgetretenen Forderungen ist der Käufer/Kunde nicht berechtigt. Der Käufer/Kunde hat e7software GmbH jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum von e7software GmbH stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen.
  5. e7software GmbH verpflichtet sich, das ihr zustehende Eigentum an den Waren und die an sie abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Käufers/ Kunden an diesen zu übertragen, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten der e7software GmbH zustehenden Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

XI.
Auftragsannullierung

Auftragsannullierungen und Auftragsstornierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von e7software GmbH.

XII.
Haftungsbeschränkung

  1. Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers/Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. e7software GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet e7software GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers/Kunden.
  2. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von e7software GmbH beruht oder e7software GmbH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von e7software GmbH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden bei von e7software GmbH eingeräumten Garantien - für einen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma e7software GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma e7software GmbH beruhen.
  3. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Ist die Haftung von e7software GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Die Haftung für einen von e7software GmbH zu vertretenden Verlust an Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup). In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von e7software GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von e7software GmbH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftungsversicherung. e7software GmbH ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.

XIII.
Fremdsoftware

In jedem Falle gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lizenzverträge und Verkaufsbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.

XIV.
Umdeutung ungültiger Bestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, gegen- und wechselseitig eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

XV.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Auf Verträge von e7software GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz von e7software GmbH.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist der Sitz von e7software GmbH.

C. Beratung und Consulting

I.
Umfang und Ausführung des Auftrags

  1. Für den Umfang der von e7software GmbH zu erbringenden Leistungen ist der schriftlich erteilte Auftrag maßgebend.
  2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen branchenüblicher ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
  3. e7software GmbH wird die vom Kunden/ Auftraggeber genannten Tatsachen, Informationen und zur Verfügung gestellten Unterlagen als richtig zugrundelegen. Soweit e7software GmbH Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.
  4. Eine Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit gehört nur dann zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

II.
Verschwiegenheitspflicht

  1. e7software GmbH ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde/ Auftraggeber sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von e7software GmbH.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von e7software GmbH erforderlich ist. e7software GmbH ist insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
  4. e7software GmbH darf schriftliche Berichte, gegebenenfalls Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Kunden/Auftraggebers aushändigen.

III.
Mitwirkung Dritter

  1. e7software GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer sowie sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen.
  2. Bei der Heranziehung von Personen gemäß Ziffer 1. hat e7software GmbH dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Ziffer C II. 1. und C II. 2. verpflichten.

IV.
Mängelbeseitigung

  1. Der Kunde/Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. e7software GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
  2. Beseitigt e7software GmbH die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, so kann der Kunde/Auftraggeber auf Kosten von e7software GmbH die Mängel durch ein anderes auf dem gleichen Gebiet beratendes Unternehmen beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler etc.) können von e7software GmbH jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf e7software GmbH Dritten gegenüber nur mit Einwilligung des Kunden/ Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von e7software GmbH den Interessen des Kunden/Auftraggebers vorgehen.

V.
Haftung

  1. Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers/Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. e7software GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers/Kunden.
  2. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von e7software GmbH beruht oder e7software GmbH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von e7software GmbH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden bei von e7software GmbH eingeräumten Garantien - für einen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma e7software GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma e7software GmbH beruhen.
  3. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Ist die Haftung von e7software GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Die Haftung für einen von e7software GmbH zu vertretenden Verlust an Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup). In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von e7software GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von e7software GmbH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftungsversicherung. e7software GmbH ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.

VI.
Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Kunde/Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er e7software GmbH unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Tatsachen zu benennen, Informationen und Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass e7software GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von e7software GmbH zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
  2. Der Kunde/Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Tätigkeitsausübung von e7software GmbH, ihrer Erfüllungs­- oder Verrichtungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
  3. Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von e7software GmbH nur mit deren schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
  4. Setzt e7software GmbH beim Kunden/ Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Kunde/Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen von e7software GmbH zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Kunde/ Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem von e7software GmbH vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Kunde/Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. e7software GmbH bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Kunde/Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch e7software GmbH entgegensteht.

VII.
Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Kunde/Auftraggeber eine ihm nach Ziffer VI. oder sonst obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von e7software GmbH angebotenen Leistung in Verzug, so ist e7software GmbH berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf e7software GmbH den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Ziffer X. 3.). Unberührt bleibt der Anspruch von e7software GmbH auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden/Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn e7software GmbH von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

VIII.
Bemessung der Vergütung

  1. Die Vergütung wird zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt.
  2. Ist es den Vertragsparteien nicht möglich, die Vergütung einvernehmlich festzulegen, bestimmt e7software GmbH die Vergütung nach billigem Ermessen.

IX.
Vorschuss

  1. Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Vergütungsansprüche und Auslagen kann e7software GmbH einen angemessenen Vorschuss fordern.
  2. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht bezahlt, kann e7software GmbH nach vorheriger Ankündigung ihre weitere Tätigkeit für den Kunden/Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. e7software GmbH ist verpflichtet, ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Kunden/Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Kunden/Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

X.
Beendigung des Vertrages

  1. Der Vertrag endet durch Erbringung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod einer der Vertragsparteien oder durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden/Auftraggebers oder wenn Vertragspartei eine Gesellschaft ist, durch deren Auflösung.
  2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag i.S. von §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden/Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.
  3. Bei Kündigung des Vertrages durch die e7software GmbH sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Kunden/Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Auch für diese Handlungen haftet e7software GmbH nach Ziffer V.
  4. e7software GmbH ist verpflichtet, dem Kunden/Auftraggeber alles, was sie zur Ausführung des Auftrages erhält oder erhalten hat und was sie aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist e7software GmbH verpflichtet, dem Kunden/Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
  5. Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde/Auftraggeber e7software GmbH die bei ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Bei Kündigung des Vertrages durch e7software GmbH kann der Kunde/Auftraggeber jedoch die Programme für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum weiternutzen, soweit dies zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
  6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Unterlagen bei e7software GmbH abzuholen.

XI.
Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch von e7software GmbH nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden/Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.

XII.
Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsergebnissen und Unterlagen

  1. e7software GmbH hat die von ihr gefertigten Unterlagen nach Beendigung des Auftrags für eine angemessene Frist aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Fristablauf, wenn e7software GmbH den Kunden/Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, diese Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Kunde/Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
  2. Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören alle Schriftstücke, die e7software GmbH im Rahmen des jeweiligen Auftrags von dem Kunden/ Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel von e7software GmbH und ihrem Kunden/Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
  3. Auf Anforderung des Kunden/Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat e7software GmbH dem Kunden/Auftraggeber alle Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. e7software GmbH kann von Unterlagen, die sie an den Kunden/Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
  4. e7software GmbH kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und Unterlagen verweigern, bis sie wegen ihrer Vergütungsansprüche und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Kunden/Auftraggeber rechtzeitig geltendgemachter Mängel ist der Kunde/Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

XIII.
Verbot der Abwerbung von Mitarbeitern

  1. Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich verbindlich und garantiert, weder angestellte Mitarbeiter noch freie Mitarbeiter von e7software GmbH abzuwerben.
  2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das in Ziffer 1 festgehaltenen Verbots verpflichtet sich der Kunde/Auftraggeber, und erkennt gleichzeitig unwiderruflich und einredefrei an, an e7software GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von € 150.000,00 zu bezahlen.

XIV.
Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

  1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden gegen- und wechselseitigen Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von e7software GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beratungsvertrag und dessen Beendigung ist der Sitz von e7software GmbH.

XV.
Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit, unwirksame Bedingungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam und/oder nichtig sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel und verfolgten Zweck am nächsten kommt.

XVI.
Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Stand: 01.09.2009

 

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